top of page

Deckbedingungen Reitponyhengst Candis vM/ AGB Landgestüt: 

Der Reitpony-Hengst ist im TG-Samen Versand über das Landgestüt Zweibrücken erhältlich.

Das Landgestüt Zweibrücken ist als EU-Besamungsstation anerkannt.
Die Stutenbesitzer, die unsere Leistungen in Anspruch nehmen, erkennen die folgenden Bedingungen ebenso als verbindlich an, wie die Deck- und Besamungsbedingungen des Pferdezuchtverbandes Rheinland-Pfalz Saar.
Unsere Hengste stehen mit Frisch- und/oder TG-Sperma zur Verfügung. Falls ein Hengst aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit…) nicht zur Verfügung steht, kann, wenn möglich, TG-Sperma eingesetzt oder auf Wunsch des Kunden ein anderer Hengst unseres Gestüts genutzt werden. Das Landgestüt behält sich das Recht vor, Hengste früher oder später in oder aus dem Deckeinsatz zu nehmen.
Die Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison bei uns (nicht beim Tierarzt!) einzureichen.

Samenbestellungen werden täglich von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr entgegengenommen. Für den Versand noch am gleichen Tag (bei TG Samen nicht möglich, bitte die längere Vorbereitungszeit für den Versand beachten) werden Samenbestellungen nur telefonisch oder per E-Mail/ Fax
montags - freitags bis 10.00 Uhr, samstags bis 9.00 Uhr angenommen.

Besamungsstation Frau Dr. Willmen:

besamungsstation@lg-zw.de

Tel: +49 (0)6332 / 903088
Fax: +49 (0)6332 / 75822

Bitte beachten: An Sonn- und Feiertagen kann leider kein Samenversand erfolgen.
Ob im Bedarfsfall eine eigene Abholung möglich ist, muss vorab mit dem Landgestüt geklärt werden.
Die Besamung auf Station in Zweibrücken ist jederzeit nach Rücksprache möglich.

Die Bestellung muss folgende Angaben enthalten: 

  • Name und Anschrift des Stutenbesitzers/Bestellers einschl. Tel./Fax-Nr.

  • vollständige Versandanschrift

  • Angaben zur Stute (Name, Abstammung, Lebens-Nr., Alter)

  • Zuchtverband, bei dem die Besamung gemeldet werden soll

  • gewünschter Hengst (Name und Lebensnummer)

  • Name und Anschrift des Samenverwenders (Tierarzt/Besamungsbeauftrager/EBB Pferd)

 

         zum Samenbestellschein



§1 Kosten
Das Deckgeld für Candis vM wird in zwei Raten (Decktaxensplitting, Grund- und Trächtigkeitsgebühr) erhoben.

Mit der Samenbestellung wird die Grundgebühr von 200,- € fällig, die Trächtigkeitsgebühr von 150,- € ist bis zum 01.Oktober zu entrichten.

ACHTUNG: Bei Versand ins Ausland wird die komplette Decktaxe bei Samenbestellung erhoben.
 
Geliefert werden 2 Portionen TG-Samen zu jeweils 4 - 6 Straws. Es wird immer die gemäß EU standardisierte Menge an Samen pro Portion geliefert, unabhängig von der Anzahl der Straws. Eine dritte Portion kann auf Wunsch für weitere 70,- € mitgeliefert werden.

Versandkosten incl. Rückversand des Containers innerhalb Deutschlands: 250,- € (Stand 2023)
Versandkosten ins Ausland: je nach Land unterschiedlich, bitte direkt beim Landgestüt erfragen.
Der Versand kann auch in einem von der Empfängerstation zur Verfügung gestellten Container erfolgen, das Landgestüt berät Sie gerne.

Es darf EU-weit verschickt werden incl. europäischen Ländern, die die EU-Besamungsstandards einhalten, z.B. Schweiz. Bitte auch hier direkt beim Landgestüt erfragen, welche Länder außerhalb der EU beliefert werden dürfen.
Bitte bei der Bestellung die längere Vorbereitungszeit für den Versand berücksichtigen. TG Samen kann jederzeit auch außerhalb der Rosse bestellt werden.


Nicht verwendete Portionen/Straws dürfen gegen eine Bearbeitungsgebühr von 95,- pro Stute und nach Rücksprache mit dem Landgestüt für weitere Stuten des Züchters (mindestens Mitbesitzer) verwendet werden.
Als Trächtigkeitsrate ab der zweiten Stute (gleiche Decksaison) sind nur 100,- zu zahlen.
Bei Verwendung des Samens in einer darauffolgenden Decksaison sind sie vollen 150,- € Trächtigkeitsgbühr zu entrichten.

Ein Weiterverkauf des Samens ist nicht erlaubt.

Eine Nichtträchtigkeit ist bis zum 15. September durch eine tierärztliche Bescheinigung zu bestätigen. Verspätete Eingänge gehen zu Lasten des Züchters und führen automatisch zur Erhebung der Trächtigkeitsgebühr.

Zusatzvereinbarung für Candis vM zur Trächtigkeitsgebühr  - "Lebendfohlengarantie"
Als Besitzerin des Hengstes gewähre ich persönlich über die Deckbedingungen des Landgestüts hinaus eine Lebendfohlengarantie: Bei Verlust des Embyos/des Fohlens nach dem 15. September (durch Resorption, Abort, Totgeburt bzw. maximal 48 Std. lebend), erstatte ich der Züchterin/dem Züchter die bereits gezahlte Trächtigkeitrate zurück. Erforderlich ist hierzu der Nachweis der erfolgten Zahlung und der Nachweis des Tierarztes über den Verlust des Embryos/des Fohlens. Kontaktieren sie mich im Bedarfsfall bitte unter: michaela.harig@gmx.de.
Ich bitte um Verständnis, dass ich nicht die komplette Decktaxe zurückerstatte, sondern nur die Trächtigkeitsrate. Dies ist der Betrag, den ich als Besitzerin des Hengstes anteilig vom Landgestüt erhalte.

Die Decktaxen und Pensionsgelder sind Endpreise incl. Mehrwertsteuer. Die Kosten für den Samenversand gehen zu Lasten des Stutenbesitzers. Container müssen ausreichend frankiert zurückgesandt werden, andernfalls werden diese bei Verlust in Rechnung gestellt. Die genauen Kosten für den Versand sind bitte beim Landgestüt zu erfragen.

Kleiner Tipp für ausländische Züchter:
Oft ist es kostengünstiger, eine Stute aus dem grenznahen Ausland in Deutschland besamen zu lassen (falls möglich), da der Samenversand ins Ausland oft mit deutlich höheren Kosten verbunden ist als der Versand zu einer Besamungsstation innerhalb Deutschlands.

 
Deckgeldnachlässe werden auf die Trächtigkeitsgebühr angerechnet.
Die Landgestüt Zweibrücken GmbH gewährt verschiedene Preisnachlässe. Jedoch wird pro Stute nur ein einziger– und zwar jeweils der höchste Preisnachlass - gewährt. Dieser Nachlass ist auch nur dann möglich, wenn der Stutenbesitzer die entsprechenden Nachweise vor der ersten Besamung/Bedeckung vorgelegt hat.
 
Für Staatsprämienstuten wird ein Preisnachlass von 80 €/ Stute auf die Trächtigkeitsgebühr gewährt. Die Staatsprämie ist durch Kopie der Urkunde nachzuweisen.
 
Für Stuten mit Erfolgen im Turniersport in den Klassen M und S wird bei mindestens drei Platzierungen an erster bis dritter Stelle ein Preisnachlass in Höhe von 80,-€ auf die Trächtigkeitsgebühr gewährt. Die Erfolge sind schriftlich nachzuweisen.

Züchter, die mehrere Stuten durch Hengste der Landgestüt Zweibrücken GmbH bedecken lassen, erhalten ab der zweiten Stute einen Preisnachlass auf die Trächtigkeitsgebühr in Höhe von 50,-€ /Stute.

Werden Stuten nach dem 30. Juni erstmals besamt und werden nicht tragend, wird die Grundgebühr für das folgende Jahr angerechnet.
 
sonstige Kosten
Die Unterstellkosten in Boxen für Stuten im Landgestüt betragen 17,-€/Tag. Für Stuten mit Fohlen 19,-€/Tag. Für Späneboxen berechnen wir zusätzlich 2,-€/Tag.

 
§2 Saison
Die Saison geht in der Regel von 01.03. bis 31.07. des Zuchtjahres.
 
§3 Zuchthygiene und Gesundheit
Alle Stuten die älter als 3 Jahre sind benötigen eine Tupferprobe. Die Stuten sollen klinisch gesund sein und ein wirksamen Impfschutz gegen Influenza und Tetanus aufweisen.
 
§4 Haftung
Bei Zuführung der Stuten zu den Hengsten, bei Verbringung der Stuten in den Deckstellen-/Besamungsbereich bzw. Unterstellung der Stuten im Stall sowie Aufenthalt auf dem Paddock haftet die Landgestüt Zweibrücken GmbH nicht für leicht fahrlässige, den Stuten, ihren Besitzern oder deren Beauftragten durch die Beschäler oder anderwärtig zugeführte Beschädigung oder Verletzung, auch nicht für etwaige auf die Stuten übertragene Krankheiten und die daraus entstehenden Folgen. Insbesondere wird jede Ersatzpflicht auf §833 BGB und jede Haftung der Gestütsverwaltung für leicht fahrlässiges Verhalten des Deckstellenhalters, der Gestütsbediensteten und sonstiger Personen, die aus Anlass des Deckaktes/Besamungsvorganges bzw. Betreuung der Stuten irgendwie tätig werden, (§278,831 usw. BGB) ausgeschlossen.
Erfüllungsort: Zweibrücken, Gerichtsstand: Zweibrücken.

bottom of page